In Spanien ist eine Organspende auch nach Herzstillstand möglich.
Sie ist ein politisches und ethisches Bekenntnis zur Organspende. Auch in Deutschland spricht sich eine große Mehrheit der Bevölkerung dafür aus [5]. Allerdings wird es den Menschen unnötig schwer gemacht, dies zu dokumentieren. Die Eintragung ins Organspenderegister ist mit hohen Hürden verbunden und für digital nicht affine Personen kaum möglich. Die Vorstellung, man könne über 80 Millionen Menschen motivieren, sich auf freiwilliger Basis einzutragen, ist (wieder einmal) lebensfern. Dies hätte man aus den Erfahrungen der Schweiz bereits wissen können. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Wahrscheinlichkeit, eine Organspende zu benötigen, deutlich größer ist als die Wahrscheinlichkeit, als Spender*in infrage zu kommen. Gerade einmal 0,1% aller Verstorbenen im Jahr kommen überhaupt dafür infrage. Folgerichtig wird das Register in der Schweiz jetzt auf eine Widerspruchsregelung umgestellt. Dies sollte auch in Deutschland passieren. Ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung liegt aus der letzten Legislaturperiode bereits vor.