Parteien zur Organspende

Um zum Thema Organspende eine klare Aussage zu bekommen, haben wir vor der Wahl die Parteien* angeschrieben mit der Bitte, sich dazu klar zu positionieren.

* CDU, CSU, Die Linke, Bündnis90/Die Grünen, SPD, FDP, Freie Wähler

Unser offener Brief hat folgenden Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ProTransplant ist der Zusammenschluss der aktiven Patientenvereine rund um Transplantation, Dialyse und Organspende.
Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl und die nachfolgenden Koalitionsverhandlungen haben wir zwei Fragen.

Das Thema Organspende hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode den Gesetzgeber zweimal beschäftigt:
  1. 2018 wurde entsprechend einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ beschlossen. Seine Evaluierung ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten, also im Frühjahr 2024 vorgesehen (vgl.BT-Drs. 19/6915, S. 25).
  2. Ferner hat der Deutsche Bundestag am 16. Januar 2020 das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ beschlossen. Eine Evaluierung dieses Gesetzes haben die Entwurfsverfasser nicht vorgesehen (vgl. BT-Drs. 19/11087) Der alternative Vorschlag, eine Widerspruchsregelung wie in den anderen Ländern des Eurotransplant-Verbundes einzuführen, fand keine Mehrheit.
  3. Anlässlich beider Vorhaben wurde auch diskutiert, ob in das Transplantationsgesetz eine ausdrückliche Regelung zur sogenannten Überkreuz- oder Kettenlebendspende von Nieren aufgenommen werden soll. Dieses Verfahren wird in vielen Ländern mit großem Erfolg – auch grenzüberschreitend – praktiziert, beispielsweise in Großbritannien, Spanien, Italien und den USA. Insbesondere bei schwierigen HLA-Antikörperkonstellationen können damit passende Spenderorgane gefunden werden. Sie helfen den betroffenen Wartepatienten und entlasten zugleich die Wartelisten. In Deutschland herrscht diesbezüglich eine unklare Rechtslage, weil das Transplantationsgesetz Lebendspende nur zugunsten nahestehender Personen zulässt. Die deutschen Transplantationszentren verfahren deshalb uneinheitlich und generell sehr zurückhaltend. Deshalb unterbleiben in Deutschland viele medizinisch und ethisch mögliche Transplantationen, für die in anderen Ländern klare Rechtsgrundlagen bestehen.

Im EU-weiten Vergleich gibt es nur in Bulgarien und Rumänien ähnlich niedrige Organspendezahlen wie in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund sind wir interessiert zu erfahren, ob Sie – wenn Ihre Partei an der nächsten Regierungskoalition beteiligt ist – bereit wären, folgende Punkte in einen Koalitionsvertrag aufzunehmen:

  1. Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wird in der 20. Legislaturperiode evaluiert.
  2. In das Transplantationsgesetz wird eine rechtssichere Regelung zur Überkreuz- und Kettenlebendspende aufgenommen.

Im Voraus herzlichen Dank für Ihre klare Antwort.

Die Antworten der Parteien

Wir veröffentlichen an dieser Stelle die uns zugestellten Antworten in der Reihenfolge des Eingangs und in ungekürzter Form.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

14. September 2021

FREIE WÄHLER

14. September 2021

DIE LINKE

15. September 2021

CDU

23. September 2021
Bündnis von aktiven Selbsthilfevereinen
im Bereich Transplantation & Organspende
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Kontakt

  • Mario A. Rosa-Bian
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  • Zazie Knepper
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